Hinweis zum Punkt 3.3.6 der FCI-IPO-R
Die Gruppe muss gem?? der FCI-IPO-R bekannterma?en aus vier Personen bestehen, wobei zwei Personen mit je einem angeleinten Hund in der Gruppe sein müssen.
Aufgrund der Gegebenheit, dass es für den Veranstalter sehr schwierig ist, für eine Gro?veranstaltungen wie die Bundesiegerprüfung eine ausreichende Anzahl an Gruppenhunde zu finden, die sich für drei Tage zur Verfügung stellen, hat sich der Ausschuss Spezialhunde für folgende Variante entschieden:
- Die Gruppenhunde der jeweils ersten Gruppe eines Veranstaltungstages werden vom Veranstalter gestellt.
- Danach werden die Gruppenhunde durch die Teilnehmer aus der jeweils vorangegangenen Vorführung der Abteilung B gestellt.
- Gruppenhunde werden nicht beurteilt!